Sie fragen, wir antworten

Häufig gestellte Fragen

Sie haben Fragen zur unseren Leistungen, Tätigkeiten und Aufgaben? Wir geben gerne Auskunft über das, was wir tun – ob als verantwortungsbewusster Arbeitgeber für Menschen mit Behinderung oder als Dienstleister für Unternehmen und Auftraggeber.

Vielleicht finden Sie die eine oder andere Antwort schon in unserem Frage-und-Antwort-Bereich (Häufig gestellte Fragen). Falls nicht, dürfen Sie uns gerne persönlich kontaktieren.

Für Auftraggeber

Unternehmen ab einer Betriebsgröße von 20 Mitarbeitern müssen wenigstens 5 % der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Ist dies nicht möglich, ist eine Ausgleichsabgabe zu entrichten. Die Höhe der Ausgleichsabgabe beträgt je Monat und unbesetztem Pflichtplatz:

  • 125 Euro bei einer Beschäftigungsquote von 3 % bis weniger als 5 %
  • 220 Euro bei einer Beschäftigungsquote von 2 % bis weniger als 3 %
  • 320 Euro bei einer Beschäftigungsquote von weniger als 2 %.

Arbeiten Sie mit uns, einem anerkannten Partner im Bereich der beruflichen Rehabilitation zusammen, so können Sie bis zu 50 % des Rechnungsbetrages auf die von Ihnen zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen lassen. Sie erreichen also 50 % Kosteneinsparung gemäß §140 Sozialgesetzbuch IX:

„Arbeitgeber, die durch Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen zur Beschäftigung behinderter Menschen beitragen, können 50 von 100 des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenen Rechnungsbetrages solcher Aufträge (Gesamtrechnung abzüglich Material) anrechnen.“

Unser Warenwirtschaftssystem (PPS-System) ermöglicht die Kontrolle aller Materialbewegungen und Fertigungsstände und bietet so eine schnelle und präzise Auftragsbearbeitung. Eigene Lagerkapazität mit Kommissionierung und ein eigenes Transportwesen erlauben uns bei Bedarf die Organisation und Logistik Ihres Auftrags zu übernehmen. In diesem Zusammenhang übernehmen wir auch den Einkauf der erforderlichen Roh- und Einzelteile.

Ja. Wir verbessern und entwickeln uns ständig weiter. Dabei richten wir unsere Produktionsabläufe so aus, dass unsere Kunden zufrieden sind. Um diese Qualität zu sichern, wurden wir erstmals 1998 nach DIN ISO 9001 zertifiziert.

Wir konstruieren und stellen für Sie Vorrichtungen und Maschinen her, die auf eine präzise Abwicklung Ihres Auftrags zugeschnitten sind.

Gemeinsam mit unseren Kunden wollen wir neue Wege gehen. Sprechen Sie uns an. Wir sind offen für neue Tätigkeitsfelder und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die Fertigungsprozesse.

Für Mitarbeitende

Für die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme oder für einen Arbeitsplatz in den Remstal Werkstätten ist eine Kostenzusage der Agentur für Arbeit oder des Landkreises notwendig. Sobald diese vorliegt, kann es losgehen! Wir bieten Ihnen kompetente Beratung und Unterstützung bei Behördengängen und den Aufnahmeformalitäten.

Ja. Vorher bieten wir Ihnen Praktika in anderen Arbeitsbereichen an. Wenn der Arbeitsplatz für Sie geeignet ist, steht dem Wechsel nichts mehr im Wege. Zudem werden in unserer Jobbörse immer aktuell alle freien Stellen ausgeschrieben. Auf diese können Sie sich bewerben.

Dafür tun wir alles. Wir vereinbaren mit Ihnen und dem Kostenträger (Agentur für Arbeit, Landkreis) Praktika auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Dabei werden Sie von uns und dem Integrationsfachdienst (IFD) begleitet. Wir erörtern gemeinsam Ihre persönlichen Möglichkeiten und welcher Arbeitsplatz zu Ihnen passt.

Ja. Die Vertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung oder psychischer Erkrankung ist der Werkstattrat. Er wird alle vier Jahre gewählt. Der Werkstattrat vertritt die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber der Leitung.

Wenn Sie nicht selbständig mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit kommen können, steht ein Fahrdienst zur Verfügung. Die Kosten werden vom Landkreis oder der Agentur für Arbeit übernommen.

Jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin bekommt monatlich Lohn. Der Lohn setzt sich aus Grundlohn (133 Euro), Arbeitsförderungsgeld (52 Euro) und dem leistungsbezogenen Steigerungslohn zusammen.

Das Ausbildungsgeld im Berufsbildungsbereich beträgt 133 Euro.

Ja. Sie schließen mit uns einen Vertrag ab: Im Berufsbildungsbereich einen Bildungsvertrag, im Arbeitsbereich einen Werkstattvertrag und im Förderbereich eine Leistungsvereinbarung. In diesen Verträgen sind Ihre Rechte und Pflichten beschrieben.

Die Wochenarbeitszeit beträgt 35 Stunden. Es gibt eine Frühstücks- und Mittagspause. Wenn Sie einen Schwerbehinderten-Ausweis haben, dann stehen Ihnen jährlich 33 Urlaubstage zu. Ohne diesen Ausweis sind es 28 Tage. Zudem haben Sie 5 Tage Fortbildungsurlaub.

Wenn Sie in den Remstal Werkstätten arbeiten oder an einer Bildungsmaßnahme teilnehmen, werden Sie von uns als selbständiger Versicherungsnehmer in der Rentenversicherung angemeldet. Die Beiträge zahlen wir für Sie.

Wir melden Sie auch bei der Krankenkasse und der Pflegekasse an. Die Beiträge zahlen wir. Sie sind, wie jeder andere Arbeitsnehmer auch, versichert und erhalten Krankengeld und andere Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse.

Nein! Die Arbeits- und Ausbildungsplätze der WfbM sind staatlich geförderte Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation. Sie haben die dauerhafte Integration in das Arbeitsleben zum Ziel. Eine betriebsbedingte Kündigung durch die Werkstatt ist nicht möglich.