So können Sie Geld sparen

Kostenvorteile

Unternehmen ab einer Betriebsgröße von 20 Mitarbeitenden müssen wenigstens 5 % der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Ist dies nicht möglich, ist eine Ausgleichsabgabe zu entrichten. Die Höhe der Ausgleichsabgabe beträgt je Monat und unbesetztem Pflichtplatz: 

  • 125 Euro bei einer Beschäftigungsquote von 3 % bis weniger als 5 %
  • 220 Euro bei einer Beschäftigungsquote von 2 % bis weniger als 3 %
  • 320 Euro bei einer Beschäftigungsquote von weniger als 2 %

Arbeiten Sie mit uns, einem anerkannten Partner im Bereich der beruflichen Rehabilitation zusammen, so können Sie bis zu 50 % des Rechnungsbetrages auf die von Ihnen zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen lassen. Sie erreichen also 50 % Kosteneinsparung gemäß §140 Sozialgesetzbuch IX, der da lautet:

Arbeitgeber, die durch Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen zur Beschäftigung behinderter Menschen beitragen, können 50 von 100 des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenen Rechnungsbetrages solcher Aufträge (Gesamtrechnung abzüglich Material) anrechnen.